Steuerberater Ratingen Rohrbach & Partner

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss hat spätestens seit der Publizitätspflicht eine neue besondere Rolle als Ausweis des Unternehmenserfolgs und der Wettbewerbsfähigkeit. Geschäftspartner und insbesondere Kreditinstitute stellen wachsende Anforderungen an die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses.

Unsere Jahresabschlüsse entsprechen deshalb in allen Punkten den Anforderungen der Kreditinstitute, der Finanzämter und der Registergerichte.

Mit einer detaillierten Kommentierung aller wesentlichen Bilanzposten erfüllen wir alle gesetzlichen und vertraglichen Erfordernisse des Unternehmens.
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, müssen alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland gemäß Paragraph 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ihre Bilanz, ihre Gewinn- und Verlustrechnung und gegebenenfalls eine Überleitungsrechnung standardisiert elektronisch übermitteln.

Selbstverständlich können Sie darauf vertrauen, dass die von uns erstellte E-Bilanz alle gesetzlich Voraussetzungen erfüllt und wir Sie gerne über alle Einzelheiten informieren.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (4/3-Rechnung)

Für kleinere Unternehmen und Freiberufler bieten wir auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.


Rohrbach & Partner
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